Umweltschutz ist für uns, aber auch für immer mehr Autohäuser ein zentrales Thema. Da hydraulische Hebebühnen nach dem Wasserrecht zu den HBV-Anlagen gehören, sind diese anzeige- und prüfpflichtig. Im Rahmen des Bauantrages ist nachzuweisen, dass der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften erfolgt. Die gesetzlichen Vorschriften regeln das WHG (Wasserhaushaltsgesetz) und die VAwS (Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen).
Daher liefern wir, wenn gewünscht alle Hebebühnen nur noch mit umweltfreundlicher Hydraulikflüssigkeit ohne Mehrpreis aus!
Bestehende autop – Unterflurhebebühnen können wir ebenfalls problemlos auf die umweltfreundliche Hydraulikflüssigkeit umstellen.