Es ist immer ein hoher manueller und zeitlicher Aufwand, dass die nicht UVV-relevanten
Geräte wie z.B. Reifenwaschmaschine, aber auch die gesetzlich jährlich vorgeschriebene UVV an den entsprechenden Geräten überwacht wird.
Prüfmittel und Geräte, die für die Hauptuntersuchung nach §29 StVZO verwendet
werden wie Bremsenprüfstände, Abgastester oder Scheinwerfereinstellgeräte müssen regelmäßig von
neutraler Seite geprüft werden, um sie für die HU verwenden zu dürfen. Erfüllen diese nicht die aktuellen
Vorschriften, sind die Prüfergebnisse nicht anerkannt!
Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu Arbeitssicherheit, Umweltschutz
und UVV sind für den Betrieb einer Kfz-Werkstatt zwingende
Voraussetzung => QR-Codes bieten Abhilfe, damit nichts übersehen wird.
Wie das funktioniert lesen Sie im Artikel QR-Codes an allen Geräten
amz 11/2021 “Werkstatt und Praxis” / Marcel Schoch