Zum 01.10.2011 tritt in Deutschland eine neue Richtlinie für Bremsenprüfstände in Kraft. Die Richtlinie ist ab ab 01.10.11 für neu in den Verkehr kommende und für alle im Verkehr befindliche Prüfstände ab dem 01.01.2020 für die gesetzliche Fahrzeugprüfung anzuwenden.
Die grundlegenden Änderungen:
- bis 31.12.2019 müssen alle Bremsenprüfstände (es gibt keinen Bestandsschutz mehr) mit der gesetzlich geforderten ASA-Schnittstelle ausgerüstet sein!
- alle ab 01.10.11 in den Verkehr kommenden Prüfstände müssen über eine (ASA-Livestream) Schnittstelle verfügen
- bei Rollenprüfständen:
- Rollen-Ø min. 200 mm
- Prüfgeschwindigkeit min. 4 km/h für die Prüfung von M1 Fahrzeugen (für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kfz mit höchstens acht Sitzplätzen ausser dem Fahrersitz) und N1 Fahrzeugen ( für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kfz mit einer zul. Gesamtgew. bis zu 3,5 t)
- bei Plattenprüfständen:
- Mindestlänge 1,5 m
- die tangentiale Schubkraft muss gemessen werden können
- die Auffahrgeschwindigkeit muss zwischen 8 u. 12 km/h liegen
- eine Messung, die nicht korrekt durchgeführt wurde, darf nicht angezeigt werden
Lt. neuer Gesetzesregelung muß der Bremsenprüfstand in Zukunft bei jeder Stückprüfung zusätzlich kalibriert werden!
Da die Hersteller jetzt schon an ihre Produktionsgrenzen gelangen, ergeben sich Lieferzeiten von mehreren Monaten!
Zur Beratung vor Ort wenden Sie sich bitte an unser Verkaufspersonal.